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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN / REISEBEDINGUNGEN

AVB erstellt durch Bikeness Dez. 2023

VERTRAGSGRUNDLAGEN

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVB) regeln die Rechtsverhältnisse zwischen dem Teilnehmer und Bikeness der Veranstaltungen.

VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Bikeness kommt mit einer Annahme durch eine mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Buchung auf der Homepage zustande. Durch eine Buchung werden die Rechte und Pflichten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen und den AVB von Bikeness wirksam.

LEISTUNGEN

Die Leistungen sind in den Produkteausschreibungen  der Homepage und oder in den Reiseunterlagen beschrieben. Wenn nichts anderes vermerkt, sind nur  Guidingkosten im Preis inbegriffen. Weitere Leistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Gepäcktransfer, Shuttleservice, Anfahrt etc. sind nur enthalten, wenn sie von Bikeness explizit als solche bezeichnet worden sind. Die Leistungen von Bikeness beginnen frühestens ab dem beschriebenen Start oder Treffpunkt wie in der Produktesauschreibung aufgeführt. Für die Anreise und allfälligen Einreisebestimmungen und das rechtzeitige Eintreffen zum Start und Treffpunkt ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und tragen die entsprechenden Kosten/Aufwendungen.

PREISE UND ZAHLUNGS- BESTIMMUNGEN

Die Preise für ein Produkt sind aus der Ausschreibung (Homepage) ersichtlich.
Bei Erhalt einer Buchungsbestätigung  ist eine Anzahlung zu leisten. Die Zahlung für den restlichen Produktepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Bei nicht fristgerechten Zahlungen hat Bikeness das Recht die Angebotsleistung zu verweigern

ANNULLIERUNG /
KÜNDIGUNG DURCH
DEN KUNDEN


 

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die entstanden Kosten/Aufwendungen eines Rücktrittes. Es wird daher von Bikeness eine Annullationsversicherung empfohlen.
Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn
Wenn der Teilnehmer eine Teilnahme an der Veranstaltung absagt (annulliert) gelten folgende Bedienungen:
Bei einer Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer gelten folgende Fristen und werden folgende Annullationskosten durch Bikeness erhoben und vollumfänglich eingefordert:
– bis 60 Tage vor Veranstaltungstermin 20% des Gesamtpreises;
– von 59 bis 15 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Gesamtpreises;
– von 14 bis 0 Tage vor Veranstaltungstermin, 100% des Gesamtpreises
Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Datum einer schriftlich eingereichten Annullation bei Bikeness. An Sams-, Sonn- und Feiertagen wird die Frist vom nächstfolgenden Arbeitstag an gerechnet.
Annullation während der Veranstaltung
Bei Annullation während der begonnen Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf eine teilweisen oder totalen Rückerstattung

VERSICHERUNGEN

Es sind keine Versicherungen inbegriffen. Es wird empfohlen eine Annullations- und Rückreiseversicherung abzuschliessen.
Jeder Teilnehmer hat für einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit zu sorgen. Inklusive einer Deckung für allfälliger Bergungs- und Rettungskosten.

VERANSTALTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Bikeness behält sich ausdrücklich das Recht vor, Produkte- und Leistungsbeschreibungen und ausgeschriebene Preise vor Ihrer Buchung ändern zu können. Sollte dies der Fall sein, orientiert Bikeness den Teilnehmer vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach Vertragsabschluss erhöht werden muss, insbesondere bei Wechselkursänderungen, staatlich verfügten Preiserhöhungen, erhöhten Abgaben und Gebühren oder Preiserhöhungen von Vertragspartnern
Bikeness behält sich im Interesse des Teilnehmers das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Wechsel des Guides, Tour) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (insbesondere die Sicherheit) es erfordern. Der Teilnehmer trägt das Risiko für ungünstige Tourenverhältnisse mit, wie Witterungen etc. Er muss vor und während der Reise zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Bikeness kann nicht haftbar gemacht werden  für Änderungen des Reiseprogramms, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare behördliche Massnahmen zurückzuführen sind.

RÜCKTRITT ODER ABSAGE DURCH VERANSTALTER

 

Für alle von Bikeness angebotenen Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reiseausschreibung aufgeführt ist. Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich Bikeness vor die Veranstaltung bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Beginn absagen. Der bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können zu einer Absage der Reise führen. Muss eine Reise abgesagt werden, ist Bikeness bemüht, eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten, ohne Anspruch auf eine Rückzahlung. Ist eine Ersatzreise nicht möglich, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.

VORAUSSETZUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER TEILNEHMER

Für alle von Bikeness angebotenen Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reiseausschreibung aufgeführt ist. Wird die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich Bikeness vor die Veranstaltung bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Beginn absagen. Der bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können zu einer Absage der Reise führen. Muss eine Reise abgesagt werden, ist Bikeness bemüht, eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten, ohne Anspruch auf eine Rückzahlung. Ist eine Ersatzreise nicht möglich, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet.

URHEBERRECHTE
 

Sämtliche ausgeschriebenen Routen, Strecken und GPS-Tracks sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen genutzt werden. Insbesondere ist es ist nicht erlaubt, GPS-Aufzeichnungen an Dritte weiterzugeben, im Internet oder anderweitig zu veröffentlichen, zu teilen oder zum Downloads aufzuschalten. Jegliche kommerzielle Nutzung ist nicht statthaft.

BILDMATERIAL
 

Während der Reise entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder dem Guide aufgenommen und den Mitreisenden zugänglich gemacht. Das Bildmaterial ist Eigentum von Bikeness, Es kann keinerlei Anspruch erhoben werden. Das Bildmaterial darf durch Bikeness für Marketingzwecke verwenden werden.

Sollte der Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, müsste dies schon bei der Anmeldung Bikeness gemeldet werden.

DATENSCHUTZ

 

Bikeness benötigt Teilnehmerdaten für die Teilnahme einer Reisen für den Verteiler, Newsletter oder Werbungen.Teilnehmerdaten werden an den Guide und an die Mitteilnehmer herausgegeben.
Sollte der Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, müsste dies schon bei der Anmeldung Bikeness gemeldet werden

GERICHTSSTAND

Es gilt das übliche schweizer Recht. Gerichtstand ist 8280 Kreuzlingen

AKTZEPTIEREN DER AVB

Durch die Buchung einer Veranstaltung, bestätigt der Teilnehmer automatisch die AVB gelesen und akzeptiert zu haben.

Bikeness Logo
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